Duschen auch mit Rollstuhl.

Um ein Badezimmer barrierefrei zu gestalten, muss mehr vorgenommen werden als eine Schwelle zu beseitigen oder eine Tür zu verbreitern. So müssen laut DIN die Flächen vor den einzelnen Sanitäranlagen 1,20 mal 1,20 Meter groß sein – und damit deutlich umfangreicher als die sonst üblichen 0,6 mal 0,6 Meter. Grundsätzlich gilt: Neben dem unkomplizierten Zugang müssen auch Duschkabinen oder Badewannen barrierefrei zugänglich sein. Und eine barrierefreie Dusche etwa benötigt eine Grundfläche von 1,50 mal 1,50 Meter; zugleich müssen die Armaturen so angebracht sein, dass auch jemand in Rollstuhl sie bequem erreichen kann.

Ein besonderes Augenmerk gilt der Toilette. Ein handelsübliches wandhängendes WC ist zwar vergleichsweise günstig, genügt aber den besonderen Ansprüchen von Menschen mit Handicap meist nicht. Hier gibt es Alternativen, die unter anderem in ihrer Sitzhöhe verstellbar sind, dann aber auch oft mehrere Tausend Euro kosten. Übrigens: Auch spezielle Waschtische können elektrisch angehoben und abgesenkt werden.

Wer ohnehin schon durch körperliche Einschränkungen gehandicapt ist, bleibt wenigstens mit den Kosten nicht komplett allein. So hilft die KfW bei bestimmten Maßnahmen mit meist zehn Prozent der Investitionssumme. Bei bestimmten Pflegegraden schießt oft die Pflegekasse etwas zu – in der Regel ist dieser Betrag bei 4000 Euro gedeckelt. Und die Ausgaben für bestimmte Hilfsmittel, etwa Griffe oder einen Badewannenlift, übernimmt unter Umständen die Krankenkasse.

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